Informationen zum Reglement 2025

Reglement der 27. Ötztal Classic vom 31. Juli bis 02. August 2025

Automobile und Motorräder die dem FIVA Reglement entsprechen:

A – D-  1.1.1900 – 31.12.1949
E-         1.1.1950 – 31.12.1960
F-         1.1.1961 – 31.12.1970
G-        1.1.1971 – 31.12.1980
H-        1.1.1981 – 31.12.1990
I-          Youngtimer 1.1.1991 – 31.12.2003

Bei weniger als 3 Fahrzeuge in einer Klasse wird diese mit der nächsten Klasse zusammengelegt.
Eine eigene Damenwertung und Klasse Jungfahrer (Der Fahrer und Beifahrer dürfen nicht vor 1.1.1989 geboren sein) wird ab 3 Autos eingeführt
Die Teilnahme mit Probe – oder Überstellungskennzeichen (oder sinngemäßer Ausländischer Zulassung) ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig.
Die Verantwortung für die Einhaltung der diesbezüglichen Bestimmungen liegt ausschließlich beim jeweiligen Teilnehmer.

Die Startunterlagen müssen am Donnerstag, den 31. Juli 2025 bis 14:30 Uhr übernommen werden, dann ist das Ausgabe Büro geschlossen.
Bei Verspätung oder Panne, bei der Anreise bitten wir um umgehende telefonische Benachrichtigung.
Für alle Wertungsstrecken ist, mit Ausnahme der Sonderprüfungen, keine bestimmte Schnittgeschwindigkeit vorgegeben.
So kann von jedem Teilnehmer der Zeitablauf auf der Strecke frei gewählt werden.
Die Zeitkontrollen sind so gewählt, dass die Strecke auch von schwächeren bzw. langsameren Fahrzeugen ohne Probleme bewältigt werden kann.
Kabinenroller werden in der Gruppe der Automobile gewertet.
Die Verwendung von Schnittmessgeräten, Laptops und Tablets für die Zeitnehmung und Routenplanung ist nicht gestattet und wird mit Strafpunkten geahndet.

Alle Uhrzeitangaben beziehen sich auf die Uhren beim Start. Diese Uhren sind Funkuhren.

Die Startnummern sind verpflichtend auf der linken und rechten Fahrzeugseite deutlich sichtbar anzubringen.
Die Startreihenfolge laut Startliste ist unbedingt einzuhalten.
Die Startzeiten entnehmen Sie bitte der Zeittabelle, diese sind genau einzuhalten, bis zur gelben Tafel (Ankündigung)

Die Strecke ist genau laut Roadbook zu befahren. Die Straßenverkehrsordnung ist genau einzuhalten, insbesondere die zulässige Höchstgeschwindigkeit in den Ortsgebieten und das Fahren auf (halbe Sicht) auf engen Straßen! Bei überhöhter Geschwindigkeit von mehr
als 20 km/h Ausschluss.
Die Gleichmäßigkeitswertung wird auf nicht gesperrten Strecken durchgeführt. Das Ziel befindet sich im markierten Bereich ab der Ankündigungstafel (gelbe Tafel oder der Start der TP) bis zur entsprechenden Position im Roadbook und ist sichtbar angeordnet.
Merkliche Verlangsamung bis Stehenbleiben in Zielnähe und Überholmanöver nach der gelben Tafel sind verboten.
Überholmanöver, die zur Behinderung anderer Teilnehmer führen im Zielbereich bzw. während einer TP werden mit Strafen belegt oder führen bei Wiederholung zur Disqualifikation.
Nach der gelben Tafel/ weiße Fahne oder Start (z.B. Ortstafel) zu einer TP darf nur mehr verkehrsbedingt angehalten werden!
Geschicklichkeitsfahren, – Passierkontrollen
Genauigkeitswertung (z.B. Slalom, Rückwärtsfahren usw.)
Einhaltung der StVO
Die Wertung erfolgt aus den oben gelisteten Themen

Kreuzungen, die im Roadbook nicht eingezeichnet sind, sind dem Verlauf der Straße nach zu passieren. Feldwege, Sackgassen, Straßen mit allgemeinem Fahrverbot, Wohnstraßen
Zufahrten zu Betrieben Autobahnen, Schnellstraßen werden nicht befahren und sind daher nicht eingezeichnet.

Durchführungsbestimmungen der Ötztal-Classic
Die Straßenverkehrsordnung (STVO) ist genauestens einzuhalten. Die gesamte Veranstaltung findet im normalen Straßenverkehr statt, mit Behinderungen durch andere Verkehrsteilnehmer ist zu rechnen.
Die Sicherheit von Personen und Sachen steht über jeder Wertung.
Gemäß FIA – FIVA Abkommen darf keine höhere Durchschnittsgeschwindigkeit als 50 km/h (bezogen auf dem jeweiligen Start der Etappe) erzielt werden.
Auf Freilandstraßen ist es erlaubt, so es die Verkehrssituation zulässt, durchaus schneller als 50km/h fahren.
So es die Verkehrssituation zulässt, soll das Überholen anderer Teilnehmern ermöglicht  werden, besonders vor dem Bereich einer Kontrollstelle oder Sonderprüfung.

Die Wertung erfolgt mit der Zeitabweichung von der Sollzeit und Strafzeiten für Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen.

Punktewertungen

Für die Vergabe der Punkte ist es zumindest notwendig 80% der Tagesstreckenlänge innerhalb des vom Veranstalter vorgegebenen Zeitrahmens absolviert zu haben.
Ist das nicht der Fall wird der Teilnehmer als ausgefallen gewertet und erhält keine Punkte.

Die Nennung gilt für ein Fahrzeug mit maximal zwei Personen.
Es kann auch eine Teamwertung gemeldet werden. Zur Teamwertung müssen mindestens 3 Fahrzeuge gemeldet werden. Bei weniger als drei Teams entfällt die Teamwertung.
Es gibt eine eigene Damenklasse
Die Nennungen erfolgen online unter www.oetztal-classic.at
Überweisung des Nenngeldes nach Rechnungserhalt.
Nennungen ohne Bezahlung des Nenngeldes werden nicht anerkannt.
Maximale Anzahl Teilnehmer 90
Nennungsschluss ist der 30. Juni 2025

  1. Durchführung und Organisationskosten
  2. Zeitnehmung Schlauch/ Lichtschranken
  3. Startpakete mit Unterlagen, Startnummern, Roadbook,
    Fahrtunterlagen zu allen Wertungsprüfungen
  4. Gesamtstreckenlänge Donnerstag bis Samstag – Details folgen
  5. Gebühren für Maut auf Mautstraßen
  6. Getränke und Fingerfood, Mittagessen incl. Getränke
  7. Gala Dinner/Abendessen Freitag, incl. Getränke im AQUA DOME
  8. Classic Dinner am Samstag mit Siegerehrung in AQUA DOME
  9. Servicewagen mit Mechaniker, bei Panne sind die Ersatzteile und Arbeitsstunde
    vom Teilnehmer selbst zu bezahlen.
  10. Servicewagen für Streckenposten / Tafel (Start – Stopp) / Leitkegel, Transparente
  11. Streckenpersonal , Parkplatzpersonal
  12. Schlusswagen, Besenwagen
  13. Preise für den Gesamtsieger
  14. Preise für die drei ersten jeweiliger Klasse. Klassen A – E , F, G, H, I, J,
  15. Preise für die Damenwertung
  16. Preise für die Teamwertung
  17. Verschiedene Sachpreise

Die vom Veranstalter abgeschlossenen Werbungen mit Sponsoren müssen auf den vom Veranstalter beigestellten Unterlagen ( z.B. Startnummern ) in vollem Umfang verwendet
werden. Persönliche Werbungen oder Werbung von anderen Classics müssen überklebt, oder mit dem Veranstalter abgeklärt werden.

Das Nenngeld pro Fahrzeug mit Fahrer und Beifahrer beträgt € 1.590,–
Für eine zusätzliche Begleitperson im Auto oder als Begleitfahrzeug am Donnerstag / Freitag und Samstag ist pro Tag ein Kostenbeitrag von € 160,– zu entrichten.

Gala Dinner Samstag/ Preisverteilung: Teilnahme einer zusätzlichen Person Kostenbeitrag pro Person € 100,–

Kein separates Nenngeld für die Teamwertung.

Zur Bestätigung der Anmeldung bitten wir das Nenngeld auf unser Konto bei der Sparkasse Imst Zweigstelle Oetz zu überweisen.

Bankdaten:
IBAN: AT38 2050 2008 0000 6868
BIC: SPIMAT21XXX

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen, sowie Nennungen ohne Angabe von Gründen abzuweisen.
Nenngeld wird nur zurückbezahlt, für den Fall, wenn ein Teilnehmer abgewiesen oder die Veranstaltung abgesagt wird.
Im Falle der Absage auf Grund höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Corona oder ähnliches, wird ein Drittel des Nenngeldes zur Abdeckung der bereits erfolgten Organisationskosten einbehalten

Die Verwendung von Handstoppuhren, unabhängig davon, ob diese analog oder digital anzeigen, ist erlaubt. Mechanisch angetriebene Zusatzinstrumente sind zulässig.
Elektronische Zusatzinstrumente wie Fahrradcomputer oder ähnliches sind zulässig, wenn das Fahrzeug über keine andere funktionierende Geschwindigkeits- und Distanzanzeige verfügt.

Folgende Geräte sind generell nicht erlaubt: Elektronische Schnittrechner, Laptops, Tablets, Computer, Navigationsgeräte, Geschwindigkeitsmessgeräte. Es können fallweise Autos unmittelbar nach der Zieleinfahrt einer Nachkontrolle unterzogen werden. Bei
Verstößen wird dieses Auto mit doppelten Strafpunkten belegt. Wer sich der oben genannten Kontrolle entzieht, wird disqualifiziert.

Erwarten sie folgende Checks: Technische Abnahme vor dem Start, während der Etappe, wo unsere technischen Kommissare die Teilnehmer mit der roten Flagge stoppen können. Reklamationen, Beschwerden gehen ausdrücklich nur an
den Rennleiter. Sämtliche Meldungen – Strafandrohungen, gehen nur über das Streckenpersonal, Zeitnehmung, Funktionäre zur Rennleitung und diese entscheidet über Strafpunkte.
Mitteilungen anderer Teilnehmer werden nicht berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich vor, Ergänzungen oder Änderungen laut der FIVA Bestimmungen durchzuführen.
Im Zuge der technischen Abnahme wird das Auto auf etwaige technische Mängel kontrolliert, dies entbindet den/die Fahrer/in jedoch nicht von der Verantwortung für die Betriebs- und Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges.
Fahrzeuge mit groben technischen Mängeln, ungültiger oder fehlender Begutachtungsplakette  werden nicht zugelassen.

Es gibt zahlreiche Übernachtungsmöglichkeiten in Längenfeld und Umgebung.

Der Ötztal Tourismus unterstützt Sie sehr gerne bei der Suche nach einer perfekten Unterkunft.
Anfrage/Reservierung per Telefon:
0043 (0)57200 500
oetz@oetztal.com
www.oetz.com

Besuchen Sie auch unsere Partnerhotels auf unserer Website: Partnerhotels

 

Kontakt:

Oldtimer Club Ötztal

Obmann Gerhard Holzknecht
Gewerbegebiet Vorderes Ötztal 2
6441 Umhausen
www.oetztal-classic.at

Rennleitung:

Gerhard Holzknecht
oldtimer.gerhard@steintec.at
Mobil: 0043 664 82 14 650

Rennsekretariat:
Claudia Holzknecht
oldtimer.claudia@steintec.at
Mobil: 0043 664 82 14 652

Der/Die Unterzeichnende erklärt hiermit ausdrücklich und unwiderruflich für die durch ihn/sie und sein/ihr Fahrzeug verursachte Personen-, Sach– und Vermögensschäden oder sonstigen Schäden im Bereich der Wettbewerbsstrecke oder deren Einrichtungen allein die
zivil– und strafrechtliche Haftung zu übernehmen.

Er/Sie nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter sowie alle mit dieser Veranstaltung in Verbindung stehenden Behörden, Organisationen und Einzelpersonen den Benützern der Wettbewerbsstrecke oder durch diese entsteht, ablehnt. Sollte durch ein Schadensereignis von dritten Personen gegenüber dem Veranstalter Schadenersatzansprüche gestellt werden, so sind diese vom Verursacher schad- und klaglos zu halten.

Ich nehme zur Kenntnis, dass für während der Veranstaltung produzierte Foto-, Film- und Videoaufnahmen, welche für PR-Zwecke erstellt werden, keine wie immer gearteten Ansprüche an den Veranstalter entstehen können, auch wenn diese Veröffentlichung in
keinem Zusammenhang mit der Veranstaltung steht.

Mit der Abgabe der Nennung erkenne ich die Teilnahmebedingungen laut Ausschreibung an.

OK Vorsitz: Egon Kofler

OK Vorsitz Stellvertreter: Valentino Schwarz

Roadbook/ Rennleitung: Gerhard Holzknecht

Zeitnehmung: Robert Krickl

Personal/Streckenposten: Hannes Maier, Valentino Schwarz, Egon Kofler

Startpakete: Claudia Holzknecht

Passierkontrollen: Robert Mayrhofer

Sprecher: Sepp Fiegl, Andreas Harrasser

Funk: Andreas Schöpf

Presse: Ernst Lorenzi

Beschallung: Falkner&Riml

TV/ Radio: Claudia Holzknecht

Fotografie: Ernst Lorenzi, Isidor Nösig

Schriftverkehr: Claudia Holzknecht

Finanzen: Ulli Melauner

Verpflegung: Josef Falkner

Technische Abnahme: Sigmund Prantl, Clemens Mayr, Martin Rauth

Ötztal Tourismus: Isidor Grüner

Pannenwagen: Clemens Mayr, Martin Rauth

Transparente/Start: TVB Oetz

Polizei: Michael Haid